Praxis Dr. Kohlmann
Kinder -und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie

Patienteninformation

Liebe Patientinnen und Patienten, liebe Eltern,
aufgrund der Entwicklungen in der Gesundheitsversorgung sind wir gezwungen, einige Änderungen in unserer Praxis vorzunehmen. Wir möchten Sie daher über die Einführung einer Gebühr für einfache ärztliche Stellungnahmen, die nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen enthalten sind, informieren.

Was ändert sich?
Ab dem 01.10.2024 wird für jede einfache ärztliche Stellungnahme eine
Gebühr von 10 Euro erhoben.

Warum ist diese Änderung notwendig?
Die Einführung dieser Gebühr ist aus mehreren Gründen erforderlich:
1. Kostensteigerung: Die allgemeinen Kosten für den Praxisbetrieb sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen.
2. Zunahme von Anforderungen: Die Anfragen nach schriftlichen ärztlichen Stellungnahmen haben stark zugenommen, was zusätzlichen Aufwand und Ressourcen erfordert.
3. Unzureichende Honorarsteigerungen: Die bisherigen Honorarsteigerungen konnten die gestiegenen Kosten leider nicht auffangen, wodurch eine zusätzliche finanzielle Belastung für unsere Praxis entstanden ist.

Was ist eine einfache ärztliche Stellungnahme?
Eine einfache ärztliche Stellungnahme umfasst schriftliche Bestätigungen und Atteste, die keinen umfangreichen medizinischen Hintergrund oder Untersuchungen benötigen. Beispiele hierfür sind:
- Bescheinigungen über die Mitnahme von BtM-Medikamenten ins Ausland
- Stellungnahmen für die Schule (z. B. Sportbefreiung)
- Kurze schriftliche Gesundheitsbewertungen („Zweizeiler“) ohne detaillierte medizinische Untersuchung

Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Gebühr wird direkt
bei der Abholung der Stellungnahme in der Praxis bar bezahlt.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
Unser Ziel ist es, weiterhin eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung zu gewährleisten. Bei Fragen oder Unklarheiten stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Praxisteam der Praxis Dr. Kohlmann